Der Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde
hat das Zuweisungsrecht für gemeldete Genossenschaftswohnungen. Als Nutzfläche
gilt die gesamte Fußbodenfläche einer Wohnung. Davon ausgenommen sind
Keller, Dachboden, Treppen, Balkone und Loggien. Es gelten folgende Förderungsrichtlinien:1
Person ..................................................55 m² 2 Personen
.............................................. 65 m² 3 Personen - oder
Mutter mit Kind ........... 80 m² 4 Personen oder wachsende Familie ..
.... . 90 m² (beide Ehepartner unter 35 Jahre) für jede weitere
nahestehende Person ....+ 10 m² wenn behindertengerechte Ausführung
.. + 20 m² notwendig ist (sozialmedizinisches Gutachten) ab dem
5. Kind oder für jede weitere nahestehende Person .............................
+ 10 m² | |
Vorsitzender des Wohnungsausschusses:
StR. Franz ROSKER Auskünfte und Terminvereinbarungen für Wohnungssprechtag: Josef
Auer , Stadtamt, Zimmer 7, Tel. 2801-21 | |