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Förderrichtlinien
Der Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde hat das Zuweisungsrecht für gemeldete Genossenschaftswohnungen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Fußbodenfläche einer Wohnung. Davon ausgenommen sind Keller, Dachboden, Treppen, Balkone und Loggien. Es gelten folgende Förderungsrichtlinien:

1 Person ..................................................55 m²
2 Personen .............................................. 65 m²
3 Personen - oder Mutter mit Kind ........... 80 m²
4 Personen oder wachsende Familie .. .... . 90 m²
(beide Ehepartner unter 35 Jahre)
für jede weitere nahestehende Person ....+ 10 m²
wenn behindertengerechte Ausführung .. + 20 m²
notwendig ist (sozialmedizinisches
Gutachten)
ab dem 5. Kind oder für jede weitere
nahestehende Person ............................. + 10 m²

Vorsitzender des Wohnungsausschusses: StR. Franz ROSKER
Auskünfte und Terminvereinbarungen für Wohnungssprechtag:
Josef Auer , Stadtamt, Zimmer 7, Tel. 2801-21