Wasseranschlussbeiträge
sind bei Anschluss eines Objektes, sowie bei Erweiterung bestehender Objekte,
an die Gemeindewasserleitung einmalig zu leisten. Bauten:
pro m³ umbauter Raum .................. €
1,16 Wohnbauten: (größer
als Kleinwohnhaus im Sinne des § 40 Bautechn. Gesetz) pro Wohnung ..............................................
€ 234,85 Gewerbe
(je nach Wasserbedarf - Feststellung durch die Gemeinde) kleinerer Wasserbedarf
............................. € 234,85 mittlerer
Wasserbedarf .............................. € 669,68
größerer Wasserbedarf ............................. €
1.820.94 Großgewerbe, Industrie:
zB Lagerhallen, Werkshallen (ohne größeren Wasseranfall) pro m²
.......................................................... €
2,37 Anschluss ohne Gebäude (Gartenanschluss).€
234,85 |