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Geschirrmobil
Ausrüstung
1 Geschirrspüler (640 Teller je Stunde)
1 Gläserspüler (Spülzeit 1 min.)
150 Kuchenteller (19 cm - auch als Wurstteller verwendbar)
250 Essteller (24 cm) mit Besteck
100 Suppenteller mit Besteck
60 Kaffeeservice komplett

 

Kaution
Die Kaution und die Entlehungsgebühr sind spätestens eine Woche vor dem Entleihungstermin bei der Gemeindekasse Bischofshofen (Bankverbindung Raiffeisenbank Bischofshofen - Kto. 01048-8) einzuzahlen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Geschirrmobiles abzüglich einer eventuellen Nachreinigungspauschale und einer eventuellen Fehlbestückung von der Kasse retourniert.

Haftung
Die Stadtgemeinde Bischofshofen garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand des Geschirrmobiles. Der Entlehner haftet für alle etwaigen Schäden am Gerät oder an den Einrichtungen, die während des Transportes oder des Einsatzes entstehen. Bei Minustemperaturen ist zum Schutz der installierten Geräte ist ein Frostwächter aufzustellen. Für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften ist der Übernehmer ebenfalls voll verantwortlich. Für Schäden aus diesem Verleih hat der Entleiher gegenüber der Stadtgemeinde Bischofshofen aufzukommen.

Ist eine Nachreinigung der Geräte und Einrichtungen notwendig, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale verrechnet.

Abholung und Rücktransport
Der Entlehner ist für den Ab- und Rücktransport der entliehenen Gegenstände zum vereinbarten Termin zu sorgen. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Der Entleiher ist für den Transport und Betrieb der entliehenen Gegenstände verantwortlich. Der Entlehner überzeugt sich selbst von der Vollständigkeit und Anzahl der ausgegebenen Gegenstände und bestätigt den Erhalt der Bedienungsanleitung, die unbedingt beachtet werden muss.

Bestellschein

Tarife

 

Anmeldung und Information bei:
Umweltberater der Stadtgemeinde Bischofshofen, Helmut Palzer
Tel. 06462/2801-35, umwelt@bischofshofen.sbg.at