Kaution
Die Kaution und die Entlehungsgebühr sind
spätestens eine Woche vor dem Entleihungstermin bei der Gemeindekasse Bischofshofen
(Bankverbindung Raiffeisenbank Bischofshofen - Kto. 01048-8) einzuzahlen. Die
Kaution wird nach Rückgabe des Geschirrmobiles abzüglich einer eventuellen
Nachreinigungspauschale und einer eventuellen Fehlbestückung von der Kasse
retourniert. Haftung Die Stadtgemeinde Bischofshofen garantiert
für den ordnungsgemäßen Zustand des Geschirrmobiles. Der Entlehner
haftet für alle etwaigen Schäden am Gerät oder an den Einrichtungen,
die während des Transportes oder des Einsatzes entstehen. Bei Minustemperaturen
ist zum Schutz der installierten Geräte ist ein Frostwächter aufzustellen.
Für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften ist der Übernehmer
ebenfalls voll verantwortlich. Für Schäden aus diesem Verleih hat der
Entleiher gegenüber der Stadtgemeinde Bischofshofen aufzukommen. Ist
eine Nachreinigung der Geräte und Einrichtungen notwendig, wird eine
zusätzliche Reinigungspauschale verrechnet. Abholung und Rücktransport
Der Entlehner ist für den Ab- und Rücktransport der entliehenen Gegenstände
zum vereinbarten Termin zu sorgen. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen.
Der Entleiher ist für den Transport und Betrieb der entliehenen Gegenstände
verantwortlich. Der Entlehner überzeugt sich selbst von der Vollständigkeit
und Anzahl der ausgegebenen Gegenstände und bestätigt den Erhalt der
Bedienungsanleitung, die unbedingt beachtet werden muss. Bestellschein Tarife |