Home Suche auf unserem Webserver Accsses Restricted
  PunktDie Stadt
  PunktDas Stadtamt
  PunktDie Stadtpolitik
  PunktStadt-Daten
  PunktAktuelles
  PunktOnline Service
  PunktBürger- Briefkasten
  PunktImpressum
  PunktLinks
Drei Jahre Steuerbefreiung für Hundeführschein

Um ein konfliktfreies Miteinander zwischen Mensch und Hund zu garantieren ist eine entsprechende Erziehung des Hundes eine wesentliche Voraussetzung. Verschiedene Hundevereine bieten eine Ausbildung an, die mit einer Prüfung abschließt. Dieser "Hundeführschein" wird seit Jahresbeginn von der Stadtgemeinde Bischofshofen gefördert. Allen Hundebesitzerinnen und -besitzern, die ab dem Jahr 2001 den "Hundeführschein" bzw. Begleithundeprüfung 1 oder eine ähnliche Prüfung mit ihrem Hund absolviert haben bzw. absolvieren wird die Hundesteuer von derzeit jährlich 35.50 Euro für die folgenden drei Jahre erlassen.

Kommen Sie mit dem entsprechenden Nachweis in das Stadtamt (Finanzdirektion) und holen Sie sich die Steuerbefreiung.

 

Nähere Information bei:
StR. Karolina Altmann, Tel. 06462/5991
oder im Stadtamt bei Martin Fuchs, Tel. 06462/2801-14