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2/851/852 Kanalbenützungsgebühren:
Gem. den Bestimmungen des Benützungsgebührengesetz LGBl. Nr.
1 31/1963
§ 9 (1a) wird bei vorhandenen Anschlüssen bzw. Benützung
des Gemeinde-
kanals eine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Die Höhe
der Gebühr wird
jeweils im Ausmaß der vierteljährlichen Wasserzinsvorschreibung
angelastet.
Grundlage: .......................................................
.Netto ............inkl. 10 % MWST
bei Wasserverbrauch nach Zähler je m³ .............€ 2,10
...................€ 2,31
bei Wasserverbrauch ohne Zähler 2,92 fache Wasserzinspauschale
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