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2/851/852 Kanalbenützungsgebühren:

Gem. den Bestimmungen des Benützungsgebührengesetz LGBl. Nr. 1 31/1963
§ 9 (1a) wird bei vorhandenen Anschlüssen bzw. Benützung des Gemeinde-
kanals eine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Die Höhe der Gebühr wird
jeweils im Ausmaß der vierteljährlichen Wasserzinsvorschreibung angelastet.

Grundlage: ....................................................... .Netto ............inkl. 10 % MWST

bei Wasserverbrauch nach Zähler je m³ .............€ 2,10 ...................€ 2,31
bei Wasserverbrauch ohne Zähler 2,92 fache Wasserzinspauschale