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Veranstaltungen - Anmeldung

 
Veranstaltungen - Anmeldung

Die Veranstaltungsbehörde hat bei anzeigepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen zu prüfen, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gesundheit der Veranstaltungsbesucher und mitwirkenden Personen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen. Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters im Sinne einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung, schon bei der Antragstellung die für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Informationen bekannt zu geben.

 

Förderung des Landes "umweltfreundliche Gastlichkeit"