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2/810/850 Wasseranschlußbeiträge:
Wasseranschlußbeiträge sind bei Anschluß eines Objektes,
sowie bei Erweiterung bestehender Objekte, an die Gemeindewasserleitung
einmalig zu leisten.
a) Bauten: ...................................Netto: ................inkl.
10 %MWST
pro m³ umbauter Raum .................€ 0,90 ....................
€ 0,99
b) Wohnbauten: (größer als Kleinwohnhaus im Sinne des §
40 Bautechn. Gesetz)
pro Wohnung ...............................€ 180,00 ..............€
198,00
c) Großgewerbe, Industrie: zB Lagerhallen, Werkshallen (ohne größeren
Wasseranfall)
pro m² ...........................................€ 1,80 ..................
€ 1,98
d) Anschluß ohne Gebäude: (Gartenanschluß) ....€
180,00 .......€ 198,00
e) Wasserzählergebühren:
Leihgebühren für gemeindeeigenen Wasserzähler pro Quartal:
3 m³ Zähler .................................. € 2,90 .................
€ 3,19
5 - 7 m³ Zähler ............................ € 3,60 .................
€ 3,96
20 m³ Zähler ............................... € 21,80 ...............
€ 23,98
50 m³ Zähler ............................... € 46,50 ...............
€ 51,15
Pauschale für Wasserzählereinbau
3 - 20 m³ .................................... € 44,00 ...............
€ 48,40
ab 20 m³ ..................................... € 88,00 ................€
96,80
Größere Zähler, Sonderregelung nach Einkaufspreis des
Wasserzählers,
Zählerkosten bei Frost- oder anderwertig verschuldetem Schaden:
Neukaufspreis abzüglich Abschreibung 20 % pro jährlicher Benützung.
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