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2/810/850 Wasseranschlußbeiträge:

Wasseranschlußbeiträge sind bei Anschluß eines Objektes, sowie bei Erweiterung bestehender Objekte, an die Gemeindewasserleitung einmalig zu leisten.

a) Bauten: ...................................Netto: ................inkl. 10 %MWST
pro m³ umbauter Raum .................€ 0,90 .................... € 0,99

b) Wohnbauten: (größer als Kleinwohnhaus im Sinne des § 40 Bautechn. Gesetz)
pro Wohnung ...............................€ 180,00 ..............€ 198,00

c) Großgewerbe, Industrie: zB Lagerhallen, Werkshallen (ohne größeren Wasseranfall)
pro m² ...........................................€ 1,80 .................. € 1,98

d) Anschluß ohne Gebäude: (Gartenanschluß) ....€ 180,00 .......€ 198,00

e) Wasserzählergebühren:
Leihgebühren für gemeindeeigenen Wasserzähler pro Quartal:
3 m³ Zähler .................................. € 2,90 ................. € 3,19
5 - 7 m³ Zähler ............................ € 3,60 ................. € 3,96
20 m³ Zähler ............................... € 21,80 ............... € 23,98
50 m³ Zähler ............................... € 46,50 ............... € 51,15
Pauschale für Wasserzählereinbau
3 - 20 m³ .................................... € 44,00 ............... € 48,40
ab 20 m³ ..................................... € 88,00 ................€ 96,80

Größere Zähler, Sonderregelung nach Einkaufspreis des Wasserzählers,
Zählerkosten bei Frost- oder anderwertig verschuldetem Schaden:
Neukaufspreis abzüglich Abschreibung 20 % pro jährlicher Benützung.